Blog · 29. Juli 2026

Praxisauflösung: Arzt- und Zahnarztpraxen richtig auflösen

Die Auflösung einer Arzt-, Zahnarzt- oder Therapiepraxis hat ihre Besonderheiten: Patientendaten sind hochsensibel, medizinische Geräte haben oft einen erheblichen Wert, und manche Abfälle brauchen eine besondere Entsorgung.

Patientenakten und Datenschutz

Für Patientenunterlagen gelten lange Aufbewahrungsfristen – je nach Fall bis zu 30 Jahre. Was archiviert werden muss, wird geordnet übergeben; alles andere wird DSGVO-konform vernichtet. Auch Praxis-EDV muss vor der Verwertung sicher gelöscht werden.

Geräte verwerten

Behandlungseinheiten, Röntgentechnik, Sterilisatoren und Praxismobiliar haben einen Wiederverkaufswert. Wir erfassen sie und rechnen Verwertbares an.

Sondermüll fachgerecht entsorgen

Medizinischer Sondermüll, Chemikalien und Altgeräte gehören in die richtige Entsorgungsschiene. Das übernehmen wir gesetzeskonform und auf Wunsch mit Nachweis.

Diskret und geordnet

Eine Praxisauflösung wickeln wir diskret ab – auf Wunsch außerhalb der Sprechzeiten. So bekommen Patienten und Nachbarschaft möglichst wenig mit.

Schnell anfragen

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* Pflichtfeld. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu (siehe Datenschutz).

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