Blog · 20. August 2026

Datenschutz bei der Firmenauflösung: Akten und Datenträger

Bei einer Firmenauflösung ist Datenschutz kein Nebenthema. Kundendaten, Personalakten, Verträge und alte Festplatten dürfen nicht einfach im Altpapier oder Restmüll landen.

Papierakten mit sensiblen Inhalten werden nach anerkannten Sicherheitsstufen geschreddert, Datenträger fachgerecht gelöscht oder physisch zerstört. Wer hier spart, riskiert Bußgelder und Image-Schäden.

Auf Wunsch übernehmen wir die datenschutzkonforme Akten- und Datenträgervernichtung direkt im Rahmen der Auflösung – mit Nachweis. Für konkrete Aufbewahrungspflichten fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

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