Blog · 1. August 2026
IT und Elektroschrott im Gewerbe entsorgen: ElektroG richtig anwenden
Bei einer Betriebsauflösung kommt fast immer ein Berg Elektronik zusammen: Rechner, Server, Bildschirme, Drucker, Telefonanlagen, Netzwerktechnik. Für all das gelten besondere Regeln – der einfache Weg in den Restmüll ist verboten.
ElektroG beachten
Elektro- und Elektronikaltgeräte müssen nach dem Elektrogesetz (ElektroG) getrennt gesammelt und einer fachgerechten Verwertung zugeführt werden. Das gilt für Gewerbe genauso wie für Haushalte.
Erst löschen, dann entsorgen
Auf Festplatten und Datenträgern liegen oft sensible Firmen- und Kundendaten. Diese müssen vor Verwertung oder Entsorgung sicher gelöscht oder physisch zerstört werden – eine normale Löschung reicht nicht.
Wertvolles trennen
Moderne Server und Netzwerktechnik haben nach der Datenlöschung noch einen Wert. Wir erfassen sie für die Verwertung und rechnen sie an; nur der Rest wird nach ElektroG entsorgt.
Alles dokumentiert
Auf Wunsch dokumentieren wir Datenlöschung und Entsorgung. So sind Sie im Rahmen der Firmenauflösung rechtlich auf der sicheren Seite.
Passende Leistungen: Firmenauflösung · Entrümpelung · Entsorgung
Wir sind für Sie da in: Achim, Bad Zwischenahn, Bassum, Brake (Unterweser), Bremerhaven, Bremervörde, Bruchhausen-Vilsen, Cloppenburg, Cuxhaven, Delmenhorst, Diepholz, Dörverden u. v. m.