Blog · 28. Juli 2026

Gewerbefläche besenrein übergeben: Was der Mietvertrag verlangt

Am Ende jeder Firmenauflösung steht die Übergabe an den Vermieter. Was genau geschuldet ist, steht im Mietvertrag – und da lohnt sich ein genauer Blick, um Streit und Nachforderungen zu vermeiden.

Besenrein ist das Minimum

Besenrein bedeutet: grob gereinigt, frei von Möbeln, Müll und losem Schmutz. Das ist bei Gewerberäumen meist der Standard – manche Verträge verlangen aber mehr.

Rückbaupflicht prüfen

Häufig muss der Mieter selbst eingebrachte Einbauten wieder entfernen: Trennwände, Theken, Kabeltrassen, Bodenbeläge, Beschilderung. Wer das übersieht, zahlt am Ende den Rückbau durch den Vermieter – oft teurer.

Dokumentieren Sie den Zustand

Machen Sie bei der Übergabe Fotos und halten Sie Zählerstände sowie den Zustand im Protokoll fest. Das schützt vor späteren Forderungen.

Alles in einem Zug

Wir verbinden Räumung, Rückbau und besenreine Übergabe zu einem Ablauf. So ist die Fläche zum Stichtag genau im Zustand, den Ihr Mietvertrag verlangt. Mehr zur Firmenauflösung.

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