Blog · 5. August 2026

Betriebsaufgabe: Was mit dem Inventar steuerlich passiert

Wer seinen Betrieb aufgibt, muss nicht nur räumen, sondern auch steuerlich sauber abschließen. Das Inventar spielt dabei eine Rolle – und eine gute Dokumentation der Räumung hilft beim Jahresabschluss.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Für die konkrete Behandlung Ihres Falls sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Verkauf, Entnahme, Entsorgung

Bei der Betriebsaufgabe wird das Anlagevermögen entweder verkauft, ins Privatvermögen entnommen oder entsorgt. Für den Aufgabegewinn ist relevant, was mit den Wirtschaftsgütern geschieht und welche Werte dabei angesetzt werden.

Belege und Nachweise sammeln

Halten Sie fest, was verkauft, verwertet und entsorgt wurde. Rechnungen über die Räumung und Entsorgungsnachweise gehören zu den Unterlagen, die Ihr Steuerberater für den Abschluss braucht.

Ordentliche Rechnung inklusive

Wir stellen für die Firmenauflösung eine ordentliche Rechnung aus und dokumentieren auf Wunsch Verwertung und Entsorgung. So haben Sie die passenden Belege für Ihre Buchhaltung.

Schnell anfragen

Kein WhatsApp? Kein Problem.

Nutzen Sie das Formular oder melden Sie sich direkt – wir antworten schnell und unverbindlich.

WhatsApp: 0159 01391315 ☎ Anrufen: 0421 83066208 ✉ E-Mail schreiben

Telefonisch Mo–Sa erreichbar · WhatsApp täglich 9–18 Uhr. Wir rufen auf Wunsch gern zurück.

* Pflichtfeld. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu (siehe Datenschutz).

Bereit für Ihr Festpreisangebot?

Kostenlose Besichtigung, verbindlicher Festpreis, besenreine Übergabe. Schreiben Sie uns – wir sind schnell für Sie da.

☎ Anrufen Angebot