Blog · 5. August 2026
Betriebsaufgabe: Was mit dem Inventar steuerlich passiert
Wer seinen Betrieb aufgibt, muss nicht nur räumen, sondern auch steuerlich sauber abschließen. Das Inventar spielt dabei eine Rolle – und eine gute Dokumentation der Räumung hilft beim Jahresabschluss.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Für die konkrete Behandlung Ihres Falls sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Verkauf, Entnahme, Entsorgung
Bei der Betriebsaufgabe wird das Anlagevermögen entweder verkauft, ins Privatvermögen entnommen oder entsorgt. Für den Aufgabegewinn ist relevant, was mit den Wirtschaftsgütern geschieht und welche Werte dabei angesetzt werden.
Belege und Nachweise sammeln
Halten Sie fest, was verkauft, verwertet und entsorgt wurde. Rechnungen über die Räumung und Entsorgungsnachweise gehören zu den Unterlagen, die Ihr Steuerberater für den Abschluss braucht.
Ordentliche Rechnung inklusive
Wir stellen für die Firmenauflösung eine ordentliche Rechnung aus und dokumentieren auf Wunsch Verwertung und Entsorgung. So haben Sie die passenden Belege für Ihre Buchhaltung.
Passende Leistungen: Firmenauflösung · Entrümpelung · Entsorgung
Wir sind für Sie da in: Achim, Bad Zwischenahn, Bassum, Brake (Unterweser), Bremerhaven, Bremervörde, Bruchhausen-Vilsen, Cloppenburg, Cuxhaven, Delmenhorst, Diepholz, Dörverden u. v. m.